Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Schulungen
§1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller (Auftraggeber) und der Akademie für wissenschaftlichen Weiterbildung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg (Akademie) für Schulungs- oder Trainingsmaßnahmen an einem vom Auftraggeber benannten Ort (Inhouse-Schulung).
§2 Leistungen
Der Umfang der von der Akademie zu erbringenden Schulungsleistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung. Die Akademie erbringt die Leistung durch beauftragte Personen/eigene Mitarbeiter (Referent) als Erfüllungsgehilfen.
§3 Vergütung; Auslagen und Spesen
(1) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, werden angemessene Flug-, Bahn-, Taxi- und Hotelkosten und Spesen vom Auftraggeber gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Erfolgt die Anreise per PKW, werden pauschal EUR 0,55 je Entfernungskilometer zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erstattet.
(3) Die Akademie sendet dem Auftraggeber eine Rechnung über die Vergütung zu. Die Zahlung der Vergütung ist zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.
§4 Durchführung der Inhouse-Schulung
(1) Die organisatorische Vorbereitung der Inhouse-Schulung liegt, sofern nicht anders vereinbart, beim Auftraggeber; insbesondere unterrichtet er Teilnehmer und Referenten rechtzeitig vor der Inhouse-Schulung über Ort und Zeit und während der Inhouse-Schulung laufend über sämtliche Umstände, die für die Durchführung von Bedeutung sind. Die benötigte Technik
(Beamer, Flip-Chart, Metaplan, Moderatorenkoffer etc.) wird, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber bereitgestellt.
(2) Die digitalen Workshops sind – den Vor-Ort-Veranstaltungen entsprechend – als Live-Veranstaltungen konzipiert. Aus Gründen des Urheber- und Persönlichkeitsrechtsschutzes ist es nicht erlaubt, Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den digitalen Workshops zu erstellen, zu teilen, zu veröffentlichen oder sonst zu verwerten.
(3) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten.
(4) Die Akademie leistet keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Inhouse-Schulung.
§5 Ausfall der Inhouse-Schulung; Höhere Gewalt
(1) Kann eine Inhouse-Schulung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von keiner Partei zu vertretender Umstände, die die Durchführung unzumutbar machen, nicht abgehalten werden, ist die Akademie verpflichtet und berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden, beiden Parteien zumutbaren Termin nachzuholen.
(2) Bei einer Absage der Inhouse-Schulung, wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes, wird von der Akademie ein Aufwendungsersatz erhoben. Dieser beträgt bei einer Absage spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% der vereinbarten Vergütung, bei drei Wochen 20% und bei zwei Wochen 30 % der vereinbarten Vergütung. Bei späterem Rücktritt ist die volle Vergütung fällig. Sonstige Ansprüche des Auftragnehmers auf Aufwendungs- oder Schadensersatz entstehen aus dem Rücktritt nicht.
§6 Haftung
(1) Die Akademie haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Akademie, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Auftraggebers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (3) unberührt.
(5) Die Akademie haftet nicht für den Verlust von zu Veranstaltungen mitgebrachten Sachen.
§7 Vertraulichkeit
Die Akademie verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
§8 Urheberrecht
Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Akademie oder Dritter an den Seminarunterlagen an. Die Unterlagen dürfen nur durch den Auftraggeber genutzt und weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst an Dritte weitergegeben werden. Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Akademie und des Referenten.
Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist vorher abzusprechen.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Akademie ist berechtigt, den Auftraggeber mündlich und schriftlich als Referenz zu nennen.
(2) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform.
(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.
(5) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der Akademie.
Heidelberg, August 2022